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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von

Digital Ninja Ltd.

Ul. Debar 27 / 9000 / Varna / Bulgarien

 

Digital Ninja Ltd. (im Folgenden „Digital Ninja Ltd.“ genannt) ist spezialisiert auf die Bereitstellung von Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Konzeption, Gestaltung, Realisierung sowie Betreuung. Unser Portfolio umfasst ein breites Spektrum an Services, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Internetpräsenzen, Websites, Softwarelösungen, digitale Inhalte wie Designs und Social Media Konzeptionen, Software-as-a-Service (SaaS)-Modelle sowie KI-basierte Chatbots und Modelle.
Gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) beinhalten Internetpräsenzen, Websites und Software keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Darstellung oder Nutzung auf spezifischen Endgerätetechnologien. Dies schließt ausdrücklich Formate ein, die für mobile Endgeräte entwickelt und/oder erstellt wurden. Zu den Betreuungsleistungen gehören unter anderem die Registrierung von Domains, die Einrichtung von Kommunikationssystemen, das Hosting von Internetpräsenzen, Schulungen sowie kontinuierliche Unterstützung bei der Nutzung und Wartung implementierter Systeme und die Begleitung oder Übernahme des Content Managements.
Das Serviceangebot von Digital Ninja Ltd. richtet sich an Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten für jeden Service der Digital Ninja Ltd. in Kraft. 

1. Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1

Die Dienstleistungen von Digital Ninja Ltd. werden ausschließlich auf Basis dieser AGB in Verbindung mit dem dem Auftrag zugrunde liegenden Angebot von Digital Ninja Ltd. sowie einem im Rahmen der Auftragsbearbeitung eventuell erstellten detaillierten Konzept erbracht. Falls im Angebot von Digital Ninja Ltd. Regelungen enthalten sind, die diesen AGB widersprechen, haben die Regelungen des Angebots Vorrang vor den entsprechenden widersprüchlichen Regelungen dieser AGB, sofern Zweifel bestehen. Abweichende Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, erfordern für ihre Gültigkeit eine schriftliche Bestätigung.

1.2

Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Digital Ninja Ltd. und ihren Geschäfts- bzw. Vertragspartnern, sowohl für Unternehmer gemäß § 14 BGB, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, als auch für Privatpersonen (nachfolgend zusammengefasst als „Kunde“), sofern das oben beschriebene Leistungsangebot von Digital Ninja Ltd. Gegenstand dieser Geschäftsbeziehung ist. Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Version auch für zukünftige Aufträge des Kunden an Digital Ninja Ltd., auch wenn Digital Ninja Ltd. sich nicht erneut ausdrücklich darauf beruft und diese nicht nochmals ausdrücklich in das durch die Auftragserteilung begründete Vertragsverhältnis einbezogen werden. Dies gilt insbesondere auch für weitere Aufträge, die der Kunde im Rahmen einer solchen Geschäftsbeziehung Digital Ninja Ltd. erteilt, sei es mündlich, schriftlich, per Telefax, elektronisch oder per E-Mail, sowie für Änderungswünsche des Kunden bezüglich eines bereits erteilten Auftrags und für eine Erweiterung oder Verlängerung erteilter Aufträge.

1.3

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen, werden nur dann Bestandteil des Vertrags zwischen Digital Ninja Ltd. und dem Kunden, wenn Digital Ninja Ltd. deren Einbeziehung schriftlich bestätigt. Sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wirksam in den Vertrag einbezogen werden, bleibt die Gültigkeit dieser AGB davon unberührt. Bei einem Widerspruch zwischen den einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden und diesen AGB, sollen im Zweifel diese AGB Anwendung finden.

Anderweitige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für Digital Ninja Ltd. unverbindlich, auch wenn Digital Ninja Ltd. diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, nur unter Einbeziehung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag durchführen zu wollen.

1.4

Digital Ninja Ltd. behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die aktuellste Version der AGB ist stets auf der Website von Digital Ninja Ltd. unter www.digital-ninja.net einsehbar.

Falls der Gegenstand eines von einem Kunden erteilten Auftrags die dauerhafte Erbringung von Leistungen, wie beispielsweise das Hosting einer Website, umfasst und eine Änderung dieser AGB während der Laufzeit des Auftrags erfolgen soll, wird Digital Ninja Ltd. den Kunden mittels einer Änderungsmitteilung in Textform über die neuen AGB und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zum Inkrafttreten der Änderungen, so werden die neuen AGB zukünftig Bestandteil des Vertrags über die betreffenden Leistungen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist Digital Ninja Ltd. berechtigt, den betreffenden Auftrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten AGB gemäß der Änderungsmitteilung wirksam werden sollen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1

Angebote von Digital Ninja Ltd. sind, sofern nicht ausdrücklich anders von Digital Ninja Ltd. angegeben, freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, durch Beauftragung der angebotenen Leistungen einen entsprechenden Vertragsabschluss vorzuschlagen. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt, vorbehaltlich einer abweichenden Erklärung, erst dann zustande, wenn Digital Ninja Ltd. einen von dem Kunden erteilten Auftrag bestätigt.

2.2

Die Auftragsbestätigung erfolgt in der Regel schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Sollte keine Auftragsbestätigung in dieser Form durch Digital Ninja Ltd. erfolgen, kommt ein Vertrag über die vom Kunden angeforderten und beauftragten Leistungen zustande, sobald Digital Ninja Ltd. mit deren Erbringung beginnt. Ist dem Kunden in diesem Fall nicht ersichtlich, dass Digital Ninja Ltd. mit der Erbringung der Leistungen begonnen hat, kann er innerhalb einer angemessenen Frist von Digital Ninja Ltd. eine Erklärung darüber verlangen, ob sein Auftrag bestätigt wird. Sollte diese Frist ergebnislos verstreichen, ist der Kunde nicht mehr an seine Auftragserteilung gebunden.

3. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand umfasst diejenigen Leistungen von Digital Ninja Ltd., die im jeweiligen Angebot von Digital Ninja Ltd. festgelegt sind. Diese Leistungsbestimmungen können gegebenenfalls durch ein im Laufe der Auftragsausführung von Digital Ninja Ltd. erstelltes detailliertes Konzept ergänzt und/oder präzisiert werden, welches zum Vertragsbestandteil wird. Im Falle von Unklarheiten haben die im detaillierten Konzept festgelegten Leistungsbestimmungen Vorrang vor den in dem entsprechenden Angebot beschriebenen Leistungen.

4. Leistungserbringung durch Digital Ninja Ltd.

4.1

Die Art und Weise der Leistungserbringung durch Digital Ninja Ltd. richtet sich nach dem Angebot, welches dem Auftrag zugrunde liegt, sowie einem eventuell nach Auftragserteilung erstellten Feinkonzept. Falls keine detaillierten Bestimmungen hierzu vorliegen, obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen von Digital Ninja Ltd., die geeignete Art und Weise zur Erbringung der beauftragten Leistungen und zur Erreichung des vom Kunden mit der Auftragserteilung verfolgten Zwecks – insbesondere in technischer Hinsicht – zu bestimmen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Digital Ninja Ltd. bei der Konzeption und Gestaltung von Internetpräsenzen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kunden sowie dessen berechtigten Interessen in gestalterischer und ästhetischer Hinsicht frei.

4.2

Falls Digital Ninja Ltd. Zusatzleistungen ohne zusätzliche Vergütung anbietet, besteht für den Kunden kein Anspruch auf deren fortlaufende Erbringung. Digital Ninja Ltd. ist berechtigt, solche Zusatzleistungen nach vorheriger Ankündigung und innerhalb einer angemessenen Frist zu ändern, einzustellen oder nur noch gegen Vergütung anzubieten.

4.3

Eine Einweisung oder Schulung des Kunden in die Nutzung der Leistungsergebnisse ist nur dann Teil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.4

Bei der Erstellung von Software verwendet Digital Ninja Ltd. regelmäßig auch Open-Source-Software, deren Dokumentation frei verfügbar ist. Die Lieferung von Dokumentationen zu Softwareerstellungsleistungen ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht Bestandteil des Vertrags.

4.5

Beauftragt der Kunde Digital Ninja Ltd. mit der Registrierung einer Domain, erfolgt dies im Rahmen einer Geschäftsbesorgung. Digital Ninja Ltd. stellt dabei den Antrag auf Registrierung im Namen des Kunden und begleitet den anschließenden Registrierungsprozess. Die Verwaltung und Registrierung von Domains erfolgt je nach gewünschter Top-Level-Domain (TLD) durch verschiedene Vergabestellen. Der Vertrag zur Domainregistrierung kommt direkt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle zustande und ist unabhängig von einem Vertrag über Betreuung oder Hosting einer Internetpräsenz mit Digital Ninja Ltd. Für das Vertragsverhältnis zur Domainregistrierung gelten die Registrierungsregeln der jeweiligen Vergabestelle. Digital Ninja Ltd. wird den Kunden auf Basis seiner gewünschten Domain über die Identität der Vergabestelle informieren.

4.6

Wird Digital Ninja Ltd. vom Kunden mit dem Hosting einer Internetpräsenz beauftragt, sorgt Digital Ninja Ltd. für die Einrichtung und den Betrieb der Internetpräsenz auf einer Servertechnologie, die eine angemessene Verfügbarkeit und Funktionsweise der Internetpräsenz gewährleistet. Digital Ninja Ltd. übernimmt zudem die regelmäßige Wartung der Betriebs- und Sicherheitssoftware nach aktuellen technischen Standards, um die Betriebsfähigkeit und Verfügbarkeit der Internetpräsenz zu sichern. Für Wartungsarbeiten kann es notwendig sein, den Serverbetrieb vorübergehend zu beschränken oder auszusetzen, was auch die Verfügbarkeit und Funktionalität der Internetpräsenz beeinträchtigen kann. Bei umfangreichen Wartungsarbeiten, die zu längeren Einschränkungen oder Unterbrechungen führen, wird Digital Ninja Ltd. den Kunden über die Art und den Umfang der Einschränkungen informieren, sobald dies möglich ist.

4.7

Falls die Einrichtung von E-Mail-Postfächern Teil der vom Kunden beauftragten Leistungen ist, beschränkt sich dies auf die serverseitige Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für die Einrichtung und Nutzung der vereinbarten Anzahl von E-Mail-Postfächern durch Digital Ninja Ltd. Dies beinhaltet die Einrichtung des benötigten Speicherplatzes auf dem Mailserver, einschließlich der erforderlichen serverseitigen Verwaltungssoftware, und ermöglicht dem Kunden die Verwaltung und Nutzung der E-Mail-Postfächer. Die kundenseitige Einrichtung der E-Mail-Postfächer, insbesondere deren Integration in die Softwareumgebung des Kunden, ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht Teil der Leistungen von Digital Ninja Ltd. Da die Einrichtung und der Betrieb von E-Mail-Postfächern serverbasierte Leistungen sind, gelten die in diesen AGB festgelegten Regelungen zu den Hosting-Leistungen auch entsprechend für die Einrichtung von E-Mail-Postfächern.

4.8

Ist Digital Ninja Ltd. mit der weiteren Betreuung der Internetpräsenz beauftragt, wie beispielsweise der technischen Unterstützung oder der Nutzung eines eingerichteten Content Management Systems (CMS) für den Kunden, oder mit der Übernahme des Content Managements, so erbringt Digital Ninja Ltd. diese Leistungen, sofern nicht anders vereinbart, nur innerhalb der regulären Bürozeiten, die von Montag bis Freitag zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr liegen, ausgenommen gesetzliche Feiertage des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und der Republik Bulgariens. Digital Ninja Ltd. ist in diesen Zeiträumen telefonisch und per E-Mail für den Kunden erreichbar. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Digital Ninja Ltd. nicht verpflichtet, Betreuungsleistungen außerhalb ihrer Geschäftsräume zu erbringen.

4.9

Sofern nicht schriftlich von Digital Ninja Ltd. ausdrücklich anders bestimmt, sind von Digital Ninja Ltd. genannte Termine als unverbindliche Plantermine zu verstehen, die insbesondere von der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen sowie einem planmäßigen Verlauf der Auftragsdurchführung abhängig sind. Fixgeschäfte, also die Verpflichtung von Digital Ninja Ltd. zur Leistungserbringung zu festgelegten Zeitpunkten oder Terminen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

4.10

Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Digital Ninja Ltd. liegen (z. B. Streik, Energieausfall, Unruhen oder behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Telekommunikations- und Datennetze usw.), ist Digital Ninja Ltd. für die Dauer der dadurch bedingten Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit danach von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch für Zeiten, in denen Digital Ninja Ltd. aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden an der Leistungserbringung gehindert ist, sofern und soweit eine entsprechende Mitwirkungshandlung vereinbart wurde oder der Kunde von Digital Ninja Ltd. zur Vornahme solcher Handlungen aufgefordert wurde.

4.11

Digital Ninja Ltd. ist berechtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrags für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere beim Hosting einer Internetpräsenz und der Registrierung von Domains, dritter Unternehmen und Dienstleister zu bedienen. Diese können im Auftrag von Digital Ninja Ltd. einzelne Werke erstellen oder Dienstleistungen erbringen (nachfolgend „Subunternehmer“ genannt). Digital Ninja Ltd. ist allein verantwortlich für die Erfüllung der Ansprüche der Subunternehmer und für die Wahrung ihrer berechtigten Interessen als Subunternehmer von Digital Ninja Ltd.

5. Mitwirkung des Kunden, Garantie und Freistellung

5.1

Der Kunde ist verpflichtet, Digital Ninja Ltd. bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen, sofern dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags, insbesondere zur Erreichung des angestrebten Leistungserfolgs, erforderlich ist. Der Kunde benennt hierfür einen fachkundigen Mitarbeiter, der während der üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung steht und befugt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben. Sollte dieser Mitarbeiter verhindert sein, benennt der Kunde umgehend einen entsprechenden Vertreter.

5.2

Der Kunde stellt Digital Ninja Ltd. alle erforderlichen Informationen, Daten und Inhalte (z. B. Kontaktdaten, Zugangsdaten, Texte, Bilder, Töne, Videos, Software) unentgeltlich zur Verfügung. Diese Inhalte müssen in einem von Digital Ninja Ltd. vorgegebenen oder einem gängigen, sofort verwertbaren Format übergeben werden. Die Sicherung dieser Inhalte obliegt dem Kunden.

5.3

Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass die ihm von Digital Ninja Ltd. zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht rechtswidrig sind. Der Kunde muss auch die Gesetze anderer Staaten berücksichtigen, je nachdem unter welcher Domain und für welches Publikum die Internetpräsenz betrieben wird. Der Kunde garantiert, dass alle übergebenen Informationen und Daten korrekt und vollständig sind. Sollte Digital Ninja Ltd. wegen der Nutzung dieser Inhalte in Anspruch genommen werden, muss der Kunde Digital Ninja Ltd. von allen Haftungen, Schäden und Kosten freistellen.

5.4

Der Kunde ist verantwortlich für die Abführung von Gebühren an Verwertungsgesellschaften, die durch die Nutzung der Ergebnisse einer Auftragsdurchführung anfallen. Falls Digital Ninja Ltd. diese Gebühren verauslagt, muss der Kunde sie Digital Ninja Ltd. erstatten.

5.5

Stellt der Kunde die benötigten Informationen, Daten und Inhalte nicht wie vereinbart zur Verfügung oder erfüllt er sonstige Mitwirkungspflichten nicht, haftet Digital Ninja Ltd. nicht für daraus resultierende Verzögerungen. Digital Ninja Ltd. kann in diesem Fall die Auftragsausführung verzögern oder nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen. Digital Ninja Ltd. kann in solchen Fällen auch eine Vergütung für den entstandenen Mehraufwand verlangen, die sich nach der vereinbarten Vergütung für den Auftrag richtet.

6. Ablieferung und Abnahme

6.1

Wenn Digital Ninja Ltd. im Rahmen eines Auftrags ein Leistungsergebnis (wie z.B. ein Konzept oder eine Internetpräsenz) erstellt, erfolgt die Ablieferung, indem Digital Ninja Ltd. dem Kunden schriftlich die Fertigstellung und Abnahmefähigkeit der Leistung anzeigt und/oder das Ergebnis dem Kunden übergibt bzw. übermittelt oder durch Übermittlung von Zugangsdaten zugänglich macht.

6.2

Digital Ninja Ltd. kann Teilleistungen (z.B. Konzepte, Entwürfe, Testversionen, Module) abliefern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Teilleistungen sind insbesondere dann zumutbar, wenn ihre Abnahme für die weitere Auftragsdurchführung wesentlich ist (z.B. die Abnahme eines Konzepts oder Entwurfs).

6.3

Für die Abnahmefähigkeit der Leistungen von Digital Ninja Ltd. sind die in dem Angebot und einem eventuell erstellten Feinkonzept festgelegten Eigenschaften maßgeblich. Sind dort keine besonderen Bestimmungen getroffen, gelten die in diesen AGB festgelegten Regelungen zur Art, zum Inhalt und zur Qualität der Leistungserbringung. Bei wesentlichen Mängeln kann der Kunde die Abnahme verweigern, bis die Mängel vollständig behoben sind. Wesentliche Mängel sind solche, die die Nutzbarkeit der Leistungen erheblich beeinträchtigen. Bei nicht wesentlichen Mängeln soll der Kunde die Leistungen unter Vorbehalt abnehmen, und Digital Ninja Ltd. wird die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Leistungen, die dem Kunden als abnahmefähig angezeigt wurden und frei von wesentlichen Mängeln sind, gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung die Abnahme erklärt.

6.4

Ein Recht des Kunden auf Überarbeitung eines Leistungsergebnisses, das den vereinbarten Eigenschaften entspricht und den handwerklichen sowie technischen Standards genügt, besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Dies betrifft insbesondere sogenannte „Korrekturschleifen“ zur Anpassung von Leistungsergebnissen an die gestalterischen oder ästhetischen Vorstellungen des Kunden.

7. Vergütung von Digital Ninja Ltd.

7.1

Die Vergütung, die der Kunde an Digital Ninja Ltd. für die Leistungserbringung zu zahlen hat, richtet sich nach dem Angebot von Digital Ninja Ltd., auf dessen Basis der Kunde Digital Ninja Ltd. beauftragt hat. Sofern nicht ausdrücklich anders von Digital Ninja Ltd. angegeben, handelt es sich bei den in einem Angebot genannten Vergütungsbeträgen um Kostenanschläge, die auf Schätzungen des Aufwands basieren, basierend auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vom Kunden bereitgestellten Informationen. Dies gilt vor allem für die Kalkulation von Projektphasen vor der Erstellung eines Feinkonzepts. Bei ganzheitlichen Aufträgen zur Konzeption, Gestaltung und Umsetzung einer Internetpräsenz erfolgt nach der Konzeptionsphase eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der kalkulierten Kosten. Ist die Vergütung nicht vereinbart, gilt eine zeitabhängige Vergütung zu den aktuellen Stundensätzen von Digital Ninja Ltd. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer.

7.2

Sofern nicht anders vereinbart, sind tatsächliche und angemessene Aufwendungen, die Digital Ninja Ltd. zur Ausführung eines Auftrags tätigt, vom Kunden gesondert zu erstatten. Bezieht Digital Ninja Ltd. Leistungen von Dritten, die nicht als Subunternehmer agieren, darf Digital Ninja Ltd. dem Kunden eine Handling-Fee in Höhe von 15 % des Wertes der bezogenen Leistung zusätzlich zu den aufgewendeten Kosten berechnen.

7.3

Jede Auftragserweiterung auf Veranlassung des Kunden ist grundsätzlich gesondert zu vergüten. Dies gilt nicht, wenn die Erweiterung keinen erheblichen Mehraufwand für Digital Ninja Ltd. oder keine Erweiterung des Leistungsergebnisses bedeutet. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen gilt ein erheblicher Mehraufwand, der nicht im ursprünglichen Angebot veranschlagt war und auf den Digital Ninja Ltd. vorab hinweist, als Auftragserweiterung, falls der Kunde die Fortsetzung der Arbeiten verlangt.

7.4

Die Digital Ninja Ltd. zustehende Vergütung wird nach Rechnungsstellung an den Kunden fällig. Digital Ninja Ltd. ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Leistungserbringung, insbesondere nach Erreichen festgelegter Projektphasen im Angebot oder einem erstellten Feinkonzept, zu verlangen. Bei Aufträgen, die dauerhafte Leistungen umfassen, wie z.B. die Betreuung einer Internetpräsenz, ist Digital Ninja Ltd., sofern nicht anders vereinbart, zur monatlichen Abrechnung berechtigt. Falls nicht anders vereinbart und sofern es sich nicht um dauerhafte Betreuungsleistungen handelt, steht Digital Ninja Ltd. bei Auftragserteilung ein Vorschuss in Höhe von 50% der im Angebot veranschlagten oder vereinbarten Gesamtvergütung zu.

7.5

Der Kunde gerät in Verzug, wenn ein fälliger und in Rechnung gestellter Vergütungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung auf dem Konto von Digital Ninja Ltd. gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug ist Digital Ninja Ltd. berechtigt, pro Mahnung eine Aufwandspauschale von 5,00 EUR zu verlangen. Gerät der Kunde länger als fünf Werktage in Zahlungsverzug, kann Digital Ninja Ltd. die Auftragsdurchführung einstellen und alle Leistungen und Ergebnisse zurückbehalten, bis alle fälligen Verbindlichkeiten, einschließlich Verzugsschäden und -zinsen, vollständig beglichen sind.

7.6

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Digital Ninja Ltd. ist nur möglich, wenn die Forderungen des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, wenn es sich bei den Forderungen des Kunden um Zahlungsansprüche aus demselben Auftrag handelt, aufgrund dessen Digital Ninja Ltd. ihre Forderungen geltend macht, und diese aufgrund einer von Digital Ninja Ltd. zu vertretenden Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistungen entstanden sind.

8. Rechteeinräumung im Hinblick auf Leistungsergebnisse

8.1

Digital Ninja Ltd. besitzt die ausschließlichen Rechte an allen Ergebnissen der von ihr im Rahmen der Angebotserstellung und Auftragsdurchführung erbrachten Leistungen. Als Leistungsergebnisse gelten insbesondere Konzepte, Entwürfe, Layouts, Test- und Vorabversionen, die auch als Zwischen- oder Übergangsergebnisse entwickelt werden, unabhängig von ihrer Verkörperungsform. Die Berechtigung von Digital Ninja Ltd. an diesen Ergebnissen entspricht auch dann dem Umfang nach dem Urheberrecht, wenn die Ergebnisse nicht unter den Werkbegriff des UrhG fallen. Soweit im bestätigten Auftrag, im erstellten Feinkonzept und in diesen AGB keine Regelungen zu den Rechten von Digital Ninja Ltd. an den Leistungsergebnissen und den dem Kunden eingeräumten Rechten getroffen wurden, sollen die Regelungen des UrhG entsprechend gelten. Kundenvorschläge oder Mitwirkungen begründen kein Miturheberrecht oder eine Mitberechtigung des Kunden an den Ergebnissen. Rechte an vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten und Inhalten bleiben unberührt.

8.2

Wenn der Auftrag lediglich die Erstellung eines Konzepts für einen Internetauftritt oder ein Marketingkonzept umfasst, sind Rechteeinräumungen an den Kunden ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung ausschließlich Gegenstand eines gesonderten Auftrags zur Umsetzung des Konzepts. Die Präsentation eines Konzepts impliziert keine Rechteeinräumung. Ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung von Digital Ninja Ltd. ist dem Kunden jegliche Nutzung des Konzepts untersagt. Dies gilt auch für die isolierte Nutzung der im Konzept präsentierten Ideen. Bei unberechtigter Nutzung eines Konzepts durch den Kunden ist dieser zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der üblichen Vergütung für die Umsetzung des Konzepts verpflichtet. Die Vertragsstrafe wird mit Beginn der unberechtigten Nutzung fällig. Unterlassungsansprüche und weitere Schadensersatzansprüche von Digital Ninja Ltd. bleiben von der Zahlung der Vertragsstrafe unberührt.

8.3

Wenn der Auftrag die Realisierung einer Internetpräsenz oder eine andere Umsetzungsleistung umfasst, räumt Digital Ninja Ltd. dem Kunden unter der Bedingung der vollständigen Zahlung aller Forderungen das für die bestimmungsgemäße Nutzung des Leistungsergebnisses erforderliche Nutzungsrecht ein. Sofern nicht anders vereinbart, wird dieses Nutzungsrecht als einfaches, nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Gesamtnutzung des Leistungsergebnisses eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Digital Ninja Ltd. Ohne diese Zustimmung darf der Kunde das Nutzungsrecht nicht auf Dritte übertragen oder bearbeitete Versionen der Leistungsergebnisse veröffentlichen, verbreiten oder Dritten Nutzungsrechte daran einräumen. Die Zustimmung zur Übertragung des Nutzungsrechts im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder einer Verschmelzung kann nur bei entgegenstehenden erheblichen berechtigten Interessen von Digital Ninja Ltd. verweigert werden.

8.4

Bei der Erstellung von Skript-, Maschinen- und Quellcode im Rahmen eines Auftrags verbleiben diese bei Digital Ninja Ltd., sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Das Recht des Kunden zur Dekompilierung von Software bleibt im Rahmen des UrhG unberührt. Bei der Einbindung von Open-Source-Modulen in Software erfolgt die Rechteeinräumung entsprechend den jeweiligen Freie-Software-Lizenzen.

8.5

Bei jeder Veröffentlichung eines von Digital Ninja Ltd. erstellten Leistungsergebnisses muss der Kunde Digital Ninja Ltd. als Schöpfer an geeigneter Stelle nennen (© Digital Ninja Ltd.) und, soweit technisch möglich, auf seiner Internetpräsenz oder im Zusammenhang mit dem Leistungsergebnis einen Hyperlink zur Website von Digital Ninja Ltd. oder einen Hinweis auf die aktuelle Anschrift von Digital Ninja Ltd. anbringen. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn sie im konkreten Fall unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Digital Ninja Ltd. und des Kunden unzumutbar ist.

9. Gewährleistung

9.1

Digital Ninja Ltd. gewährleistet, dass die Leistungen entsprechend den Festlegungen im bestätigten Auftrag und im gegebenenfalls erstellten Feinkonzept erbracht werden.

9.1.1

Die vereinbarungsgemäße Beschaffenheit und Funktionsweise einer von Digital Ninja Ltd. zu erstellenden Internetpräsenz wird nur für die im Auftrag oder Feinkonzept bezeichneten Server, Datenbanken, Betriebssysteme sowie Webbrowser und mit der dort angegebenen Drittsoftware gewährleistet. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung und der Funktionsumfang einer Internetpräsenz von der verwendeten Drittsoftware und Servertechnologie abhängen. Abweichungen bei der Verwendung anderer Software und Technologien stellen keinen Mangel dar. Digital Ninja Ltd. garantiert nur die Funktionsfähigkeit und Darstellbarkeit der Internetpräsenz mit den im Auftrag oder Feinkonzept genannten Softwareversionen; eine Kompatibilität mit anderen Versionen ist nicht geschuldet. Die Funktionsfähigkeit von Drittsoftware, die in die Internetpräsenz eingebunden wird, wird von Digital Ninja Ltd. nicht gewährleistet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.1.2

Bei der Registrierung von Domains weist Digital Ninja Ltd. darauf hin, dass es sich um automatisierte Verfahren handelt, auf die sie keinen Einfluss hat. Eine Garantie für die Registrierung der gewünschten Domain und deren Rechtsfreiheit wird nicht übernommen. Auch kann Digital Ninja Ltd. nicht den ununterbrochenen Bestand einer Domainregistrierung garantieren, da Vergabestellen Domains bei Rechtsverletzungen sperren oder deaktivieren können.

9.1.3

Beim Hosting einer Internetpräsenz und der Einrichtung von E-Mail-Postfächern wird darauf hingewiesen, dass eine absolut fehlerfreie Funktionsweise von Hard- und Software technisch nicht möglich ist. Digital Ninja Ltd. bemüht sich um eine größtmögliche Verfügbarkeit und Funktionalität, kann aber nur eine Verfügbarkeit von 99% im Jahr garantieren, sofern nicht durch Wartungsarbeiten oder nicht zu vertretende technische Störungen beeinträchtigt.

9.1.4

Bei Betreuungsleistungen, wie der Unterstützung bei technischen Problemen mit einer Internetpräsenz oder der Nutzung eines CMS, agiert Digital Ninja Ltd. als Dienstleister und schuldet nicht den Erfolg, sondern lediglich die verantwortungsvolle Unterstützung und Beratung nach aktuellem Stand der Technik und bestem Wissen und Können.

9.2

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, schuldet Digital Ninja Ltd. nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs durch die Nutzung der erstellten Leistungsergebnisse, einschließlich Suchmaschinenoptimierung. Eine rechtliche Prüfung oder Beratung bezüglich der Rechtmäßigkeit der Nutzung der Leistungsergebnisse ist nur Gegenstand des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung ist die Haftung von Digital Ninja Ltd. für die Rechtswidrigkeit der Nutzung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Rechtsmangel vor, den Digital Ninja Ltd. zu vertreten hat.

9.3

Der Kunde muss die Leistungsergebnisse unverzüglich auf Mängel untersuchen und offensichtliche Mängel sofort, sonstige Mängel innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung schriftlich rügen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Verspätete Mängelanzeigen sind ausgeschlossen, es sei denn, Digital Ninja Ltd. kannte den Mangel bei Ablieferung.

9.4

Ändert der Kunde die Leistung oder die dafür vorausgesetzte Softwareumgebung oder Servertechnologie, verliert er Gewährleistungsrechte, wenn dadurch die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Der Kunde muss den dadurch entstehenden Mehraufwand zur Mängelbeseitigung erstatten.

9.5

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen, fehlerhafter oder nachlässiger Nutzung, ungeeigneten Betriebsmitteln, äußeren Einflüssen oder nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.

9.6

Bei Mängeln wird Digital Ninja Ltd. diese durch Nacherfüllung beseitigen. Bei Rechtsmängeln wird Digital Ninja Ltd. entweder die Leistung ändern, austauschen oder die erforderliche Nutzungsberechtigung verschaffen. Bei erfolgloser Mängelbeseitigung, Unverhältnismäßigkeit oder Unzumutbarkeit kann der Kunde die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Bereits entstandene Zahlungsansprüche von Digital Ninja Ltd. bleiben bestehen.

9.7

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Erbringung der Leistung oder Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche bei grobem Verschulden, Kenntnis des Mangels bei Ablieferung oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Schadensersatzansprüche wegen wesentlicher Vertragspflichtverletzungen verjähren unabhängig von der Kenntnis innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Entstehung.

10. Haftung

10.1

Digital Ninja Ltd. haftet aus Vertrag und Delikt:

a. für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen oder aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren;

b. für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 9.7); die Haftung ist hierbei jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Als vertragstypisch vorhersehbar gilt dabei der einfache Wert des jeweiligen Auftrags. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Digital Ninja Ltd. Eine Haftung für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen entfällt, wenn es sich dabei um den Kunden handelt.

10.2

Eine Haftung von Digital Ninja Ltd. für Störungen in Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, Rechnerausfall bei Internet Providern oder Online Diensten, Kontensperrungen bei Diensteanbietern oder Ausfall von Servern, die vom Kunden oder Dritten betrieben werden, ist ausgeschlossen, sofern Digital Ninja Ltd. diese Ereignisse nicht verschuldet hat.

10.3

Da der Kunde allein für die Sicherung der ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Inhalte verantwortlich ist, haftet Digital Ninja Ltd. nicht für deren Verlust. Digital Ninja Ltd. übernimmt ebenfalls keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der Nutzung der Leistungsergebnisse durch den Kunden, insbesondere trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen sowie sonstiger gesetzlicher Verhaltens- und Informationspflichten (siehe Ziffern 5.2 und 5.3 dieser AGB).

11. Werbung

Digital Ninja Ltd. ist berechtigt, im Rahmen ihrer Werbung auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden, durchgeführte Aufträge sowie erstellte Leistungsergebnisse Bezug zu nehmen. Digital Ninja Ltd. darf zu diesem Zweck den Namen, die Marke, das Logo und andere Kennzeichen des Kunden angemessen verwenden und den Kunden als Referenz auf ihrer Website und in sonstigen Materialien anführen.

12. Laufzeiten, Kündigung, Auftragsbeendigung

12.1

Sofern nicht anders vereinbart, haben Verträge über Hosting und dauerhafte Betreuungsleistungen eine feste Laufzeit von zwölf Monaten. Ohne fristgerechte Kündigung verlängern sie sich automatisch um weitere zwölf Monate.

12.2

Hosting- und Betreuungsverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang beim Vertragspartner.

12.3

Bestätigte Aufträge zur einmaligen Erstellung eines Leistungsergebnisses können nur mit schriftlicher Zustimmung von Digital Ninja Ltd. vorzeitig beendet werden. Bei vorzeitiger Beendigung eines solchen Auftrags kann Digital Ninja Ltd. die volle Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und zusätzlich eine Ausfallentschädigung von 20% der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil des Auftrags verlangen. Die Erstattung von Aufwendungen, die Digital Ninja Ltd. bereits getätigt hat, bleibt hiervon unberührt.

12.4

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Digital Ninja Ltd. liegt vor, wenn der Kunde die Leistungsergebnisse, registrierte Domains oder bereitgestellten Webspace und E-Mail-Postfächer rechtswidrig nutzt oder wenn der Kunde fällige Zahlungen auch nach einer Nachfrist nicht leistet.

13. Sonstiges

13.1

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von Digital Ninja Ltd. Es findet ausschließlich das Recht der Republik Bulgarien Anwendung auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Digital Ninja Ltd. und dem Kunden sowie auf etwaige daraus entstehende Streitigkeiten.

13.2

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Digital Ninja Ltd. und dem Kunden ist Varna.

13.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, bleibt die Gültigkeit der restlichen AGB hiervon unberührt.

14. Widerrufsrecht

14.1

Für alle digitale Inhalte, wie beispielsweise Software, Websites, Designs, Social Media Inhalte und Konzeptionen, Software-as-a-Service (SaaS)-Modellen sowie KI basierte Chatbots und Modelle die über Digital Ninja Ltd. bezogen werden, gilt, dass gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach dem Herunterladen dieser digitalen Inhalte erlischt. Dies tritt unabhängig davon ein, ob der Verbraucher ausdrücklich seine Zustimmung zum sofortigen Download gegeben hat oder ob er zuvor über das vorzeitige Erlöschen seines Widerrufsrechts in Kenntnis gesetzt wurde.

14.2

Im Kontext von digitalen Inhalte, wie Software, Websites, Designs, Social Media Inhalte und Konzeptionen, Software-as-a-Service (SaaS)-Modellen sowie KI basierte Chatbots und Modelle, die von Digital Ninja Ltd. angeboten werden, erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers ebenfalls. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verbraucher ausdrücklich der Inanspruchnahme der Dienstleistung zugestimmt hat und ihm dabei bewusst war, dass er durch diese Zustimmung auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Es ist unerlässlich, dass der Verbraucher explizit und vorab über das vorzeitige Erlöschen seines Widerrufsrechts informiert wird.

14.3

Digital Ninja Ltd. verpflichtet sich, alle Verbraucher vor Vertragsabschluss deutlich und verständlich über das Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten und SaaS-Modellen zu informieren. Diese Information erfolgt in einer für den Verbraucher leicht zugänglichen Form.


 

Varna, Januar 2024

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